Vereinsdaten
am 2. Oktober 1984 in Schönkirchen
Die Eintragung in das Vereinsregister erfolgte am 30. Mai 1985 unter der Register Nr. 3023 beim Amtsgericht Kiel
Zweck des Vereins ist die Förderung und Pflege des Denkmalschutzes und die Erhaltung, Sammlung und Ausstellung von Kulturgut sowie die Landschaftspflege. Der Satzungszweck wird verwirklicht unter anderem durch die Instandsetzung und Erhaltung der Hofanlage Schmidt, Dorfstraße 29, sowie durch das Eintreten für Bewahrung anderer erhaltenswerter Gebäude und besonderer Landschaftsteile im Gemeindegebiet. Außerdem unterliegt dem Verein die Pflege eines Teils des Naturlehrpfades in der Gemeinde Schönkirchen.
Das Finanzamt hat dem Verein die Gemeinnützigkeit zuerkannt.
Spenden sind bitte einzuzahlen auf das Vereinskonto.
Über die im Laufe des Jahres geleisteten Mitgliedsbeiträge und Spenden erhält der Zuwender spätestens zu Beginn des Folgejahres vom Verein auf gesonderten Antrag eine steuerlich anerkannte Zuwendungsbescheinigung, sofern ein Gesamtbetrag von 25.- € erreicht wurde. Dieser Antrag muss bis zum 31.Oktober des laufenden Jahres beim Verein vorliegen. Zum Nachweis ggü. dem Finanzamt ist diese Bescheinigung nicht erforderlich. Bis zur Höhe von 200.- € an Spendenaufwendungen ist die Vorlage des Kontoauszuges oder Überweisungsträgers ausreichend.
Förde Sparkasse
IBAN: DE40 2105 0170 0040 0035 01
(BLZ 21050170) Kontonummer: 40003501
Der Beitrag beträgt jährlich 18 Euro
KLV Kultur- und Landschaftspflegeverein in der Gemeinde Schönkirchen e.V.
Kantstr. 74, 24116 Kiel
info@schmidthaus-schoenkirchen.de
Schmidt-Haus, Dorfstr. 29, 24232 Schönkirchen
31.12.2023: 357